Sport
Bergsteigen/Wandern
In den Schweizer Bergen finden erholungssuchende Wanderer aber auch erfahrene Bergsteiger ihr ideales Ferienziel. Eine gute Ausrüstung ist erforderlich und der Wetterbericht sollte auf jeden Fall studiert werden. Wandertipps
Wintersport
Die unzähligen Skiorte sind eine der Hauptattraktionen des Landes. In der Schweiz kann man so ziemlich alle Wintersportarten betreiben unter anderem Ski fahren, Schlitten fahren, Langlauf, Eislaufen, Eisstockschiessen, Curling etc. Wintersportausrüstungen können direkt im Wintersportgebiet gemietet werden. Wintersport
Fahrräder und Mountainbike
In der Schweiz gibt es unzählige Radwege aber auch für Mountainbiker hat es speziell gekennzeichnete Strecken.
Grundsätzlich ist der Fahrrad-Selbstverlad in allen Zügen zugelassen. Gesperrte Züge sind im Fahrplanfeld und auf den gelben Abfahrtsplakaten mit einem Symbol gekennzeichnet. Auf den Bahnsteigen orientiert Sie das blaue «Zugsinformationsplakat» über den Standort der Veloverlademöglichkeit. Die Fahrräder können auf den mit einem grossen Velo-Piktogramm gekennzeichneten Einstiegsplattformen der Personenwagen oder in die Gepäckwagen eingeladen werden, sofern Platz vorhanden ist.
Das Angebot «Mietvelo am Bahnhof» ist die optimale Alternative zum Transport des eigenen Velos. An rund 100 Bahnhöfen der SBB und der Privatbahnen in der ganzen Schweiz könnnen verschiedene Velotypen (Countrybike, MTB und Kindervelo) in erstklassiger Qualität gemietet werden. Fahrräder und Mountainbike
Fischen
In der Schweiz gibt es viele Flüsse und Seen welche den Angler zum Fischen einladen. In der Schweiz gibt es ein Fischereigesetz welches die Regeln über Lizenzen etc. festhält. Das Gesetz ist von Ort zu Ort verschieden. Informieren Sie sich beim entsprechenden Tourismusbüro oder Gemeindeamt.
Wassersport
Auf vielen Schweizer Seen gibt es gute Wassersportmöglichkeiten. Touristen können ihre Sportboote (Motor- und Segelboote) ohne besondere Zollformalitäten gebührenfrei in die Schweiz einführen, vorausgesetzt, dass diese im Herkunftsland bereits registriert sind und spätestens innerhalb von einem Monat wieder ausgeführt werden.
Kanus, Schlauchboote, Kajaks usw. werden als Touristengepäck zolltechnisch nicht erfasst. Ein Führerschein ist erforderlich, wenn die Antriebsleistung 6 kW übersteigt oder die Segelfäche mehr als 15 m2 beträgt.
Auf dem Bodensee wird ein Führerschein schon ab 4,4 kW Antriebsleistung resp. 12 m2 Segelfläche verlangt.
Der Führer eines Motorbootes muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die erforderliche Verkehrsbewilligung für Sportboote wird durch die kantonale Behörde (in der Regel das kantonale Strassen- und Schifffahrtsamt) erteilt und gilt bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schiffahrt zugelassenen Gewässern. Die Bewilligung kann innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.
Vor allem der Vierwaldstättersee, der Neuenburgersee, der Bodensee, der Genfersee und die Tessiner Seen bieten dem Feriengast für den Bootsport viel Abwechslung.
Nicht motorisierte Boote und Badegeräte unter 2,5 m Länge sind nicht bewilligungspflichtig, dürfen aber nur in einer Uferzone von 150 m verkehren (Ausnahme: Surfbretter und Rennruderboote, die auch ausserhalb der Uferzone verkehren können). Auf den Schweizer Seen darf in einer Uferzone von 300 m nicht schneller als mit 10 km/h gefahren werden.
Weitere Sportarten
Weitere Sportarten wie Tennis, Golf aber auch Squash, Badminton, Drachenfliegen und Paragleiten sind ebenfalls möglich.