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Die Landsgemeinden

Letzter Sonntag im April (Appenzell)
Erster Sonntag im Mai (Glarus)

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Die Landsgemeinde ist eine Urform der schweizerischen Demokratie und steht in ihrer Art in der Welt einzigartig da. An einem bestimmten Tag versammeln sich die Stimmberechtigten unter freiem Himmel, um die Regierung und Gerichte zu wählen und über Gesetze und Ausgaben zu entscheiden.

Die erste historisch belegte Landsgemeinde fand 1294, drei Jahre nach dem Bund der Eidgenossen (Rütlischwur) von 1291 statt.

In den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus lebt diese Form der direkten Demokratie fort, die nur in kleineren Gebieten möglich ist: Einmal im Jahr versammeln sich in den Kantonen einige tausend Stimmberechtigte unter freiem Himmel zur Landsgemeinde, die sowohl Wahlen als auch Sachgeschäfte des betreffenden Standes entscheidet.

Dabei geht es zuweilen nicht ohne heftige Diskussionen ab, an denen jedermann teilnehmen kann. Die Stimme wird mit erhobener Hand abgegeben, und es wird abgeschätzt, ob es mehr oder weniger als die Hälfte sind; in Zweifelsfällen wird die Zählung angeordnet.


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