Aarau besass bis 1797 die erste gesamte Gerichtsbarkeit eines Staates. Es wurde also nach mittelalterlicher Sitte unter freiem Himmel, nämlich auf der Rathausgasse, Recht ausgesprochen. Die Strafen gingen bis an den Hals, das heisst es durfte geköpft und gehängt werden. Um den Gerichtsort zu demonstrieren, schaffte der Bildhauer Hans Henz 1643 den Gerechtigkeitsbrunnen für die Rathausgasse. Heute hat der Brunnen seinen Platz in der Kirchgasse.
Gerechtigkeitsbrunnen
Aarau
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