Die fischereirelevanten Rechtsgrundlagen des Bundes regeln die minimalen Schonzeiten und Fangmindestmasse. Aber auch Vorschriften in den Bereichen Gewässerschutz, Ein- und Ausfuhr sowie Tierschutz sind für die Fischerei von Bedeutung. Alle Regelungen bezüglich der Angelfischerei gelten auch für Fischende an privaten Gewässern.
Zum Fischen in Schweizer Gewässern wird ein Patent benötigt (Ausnahme Freiangelrecht, siehe unten). Diese Vorschriften variieren von Kanton zu Kanton und teilweise von Gewässer zu Gewässer, da die fischereiliche Bewirtschaftung der Binnengewässer Aufgabe der Kantone ist. Auskunft geben die kantonalen Fischereifachstellen
oder Petri-Heil Übersicht.
Eine Ausnahme von der Patentpflicht gilt für das Freiangelrecht vom Ufer aus. Typische Freiangelgewässer sind die grossen Seen der Voralpen und des Mittellandes. Die Fischereifachstellen der Kantone geben Auskunft, an welchen Gewässern ohne Patent gefischt werden darf und welche Voraussetzungen an die Angelausrüstung erfüllt werden müssen. Generell ist freiangeln nur mit einer von Hand geführten Angelrute mit oder ohne Schwimmer und einer einfachen Angel gestattet; die Verwendung von künstlichen Ködern sowie lebenden oder toten Köderfischen ist verboten.



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