Zahlen und Fakten

Einfuhrbestimmungen

Zoll- und Steuerfreie Importe pro Person

Persönlich gebrauchtes Reisegut

Gebrauchtes, persönliches Reisegut wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras, tragbare Computer, Musikinstrumente und sonstige Gebrauchsgegenstände, welche im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.

Reiseproviant

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag sind erlaubt.

Bargeld

Es bestehen keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld.

Tabak und Spirituosen:

Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Pfeifentabak
  • 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Vol.) und 1 Liter (über 15% Vol.)

Andere Waren

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.00 pro Person abgabenfrei.

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