Gewinne eine Wanderausrüstung von Mammut

Viamala, Weitwandern © Colin Frei

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Einleitung

Weitwandern in Graubünden ist Entschleunigung vom Alltag und Balsam für die Seele.

Auf Wanderwegen ist die Reise zu Fuss ebenso wichtig wie das Ziel, denn das Ankommen beginnt bereits auf der Strecke. Beim stundenlangen Gehen entfernt man sich Schritt für Schritt vom Alltagstrott: Endlose To-do-Listen und hektische Termine treten in den Hintergrund, das Tempo sinkt, und der Ballast fällt ab. Stattdessen füllt sich der Rucksack mit neuen Eindrücken, Begegnungen und Erlebnissen. 

Das kannst du gewinnen:

Wir verlosen unter allen Teilnehmenden folgende Produkte von Mammut:

  • 1 x Wanderoutfit nach Wahl im Wert von CHF 500
  • 3 x Wanderrucksack nach Wahl
  • 3 x Wanderschuhe nach Wahl
  • 3 x Wanderstöcke Aenergy Escape Poles

Teilnahmebedingungen

Das Wettbewerb ist online bis am 30.06.2026

1. Die Teilnahme an den von uns durchgeführten Wettbewerben ist freiwillig und kostenlos. Die Gewinnchancen bleiben durch Bezug einer Dienstleistung und/oder das tätigen eines Kaufes unberührt. Für die Erhebung und Bearbeitung der von Ihnen im Rahmen der jeweiligen Wettbewerben übermittelten Personendaten ist Schweiz Tourismus, Morgartenstrasse 5a, 8004 Zurich, verantwortlich.
2. Die Laufzeit unserer Wettbewerbe richtet sich nach den jeweiligen Angaben zum betreffenden Wettbewerb. Im Rahmen der von uns durchgeführten Wettbewerbe kann es unterschiedliche Verlosungs- und Gewinnformen geben. Die entsprechenden Details zum Ablauf der Verlosungen sowie den Gewinnmöglichkeiten ergibt sich aus den Erläuterungen zu den jeweiligen Wettbewerben auf unseren Gewinnspielseiten. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
3. Die jeweiligen Gewinne sowie der Gewinnspielmechanismus werden auf der entsprechenden Gewinnspielseite näher beschrieben.
4. Die Gewinner werden jeweils innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Beendigung des jeweiligen Gewinnspiels gezogen und kontaktiert. Ist ein Gewinner nicht erreichbar oder meldet er sich nicht innert 7 Kalendertagen nach der Gewinnbenachrichtigung bei Schweiz Tourismus, ist Schweiz Tourismus berechtigt, einen anderen Gewinner auszulosen. Die Gewinner werden jeweils unter folgender URL bekannt veröffentlicht: www.myswitzerland.com/winners Mit der Teilnahme an einer Verlosung stimmen die Teilnehmer dieser Veröffentlichung zu (z.B. Alain M. aus Zürich (CH).
5. Teilnahmeberechtigt sind volljährige, handlungsfähige Personen. Jede Teilnahme ist unbeachtlich, sofern sie gesetzlich ausgeschlossen ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mehrfache Teilnahmen sowie Teilnahmen von Mitarbeitern von Schweiz Tourismus oder Partnern werden nicht berücksichtigt. Die Preise sind nicht übertragbar und werden nicht in bar ausbezahlt. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Schweiz Tourismus behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einem Wettbewerb auszuschliessen, Mehrfacheinträge zu löschen oder einen Wettbewerb abzubrechen, wenn Unstimmigkeiten vorliegen oder wenn der Verdacht auf technische Manipulationen besteht.
6. Die Abwicklung von Reisegewinnen erfolgt immer direkt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Wettbewerbspartner, jegliche Gewährleistung und Haftung durch Schweiz Tourismus ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt allfälliger Reisen (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt jeweils auf Kosten des Gewinners, soweit nicht anders im entsprechenden Gewinnspielbeschrieb angegeben ist. Gleiches gilt auch für sämtliche Kosten, die während allfälliger Reisen entstehen (Minibar etc.). Die Gewinner und gegebenenfalls deren Begleitung sind jeweils dafür verantwortlich, dass sie über die notwendigen Voraussetzungen für die Reise, insbesondere über gültige Reisedokumente, verfügen. Allfällige durch den Gewinn anfallende Steuern, Gebühren oder Abgaben (ausgenommen allfällige Versandkosten, Zölle und Einfuhrmehrwertsteuern) sind immer von den Gewinnern selbst zu tragen.
7. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Schweiz Tourismus jegliche Haftung und Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit von ihr durchgeführten Wettbewerben und der Organisation sowie der Einlösung der Gewinne aus. Schweiz Tourismus haftet insbesondere nicht für technische Ausfälle der jeweiligen Gewinnspielseiten, einschliesslich der Netzwerk-Server oder Hardwarefehler, Viren, Bugs, Fehler in der Programmierung oder andere Fehler in der Übertragung ausserhalb seiner Kontrolle.
8. Facebook hat mit diesen Wettbewerben wirtschaftlich und rechtlich nichts zu tun, auch wenn ein Wettbewerb über unsere Facebook-Seite beworben und kommuniziert werden kann und gewisse Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Hauptgewinn auf Facebook stattfinden können. Veranstalter der Wettbewerbe ist jeweils ausschliesslich Schweiz Tourismus. Alle Anfragen bzgl. des Wettbewerbs sind an Schweiz Tourismus zu richten. Mit der Teilnahme an einem unserer Wettbewerbe und der damit verbundenen Annahme dieser Teilnahmebedingungen stellen die Teilnehmer Facebook von jeglicher Haftung und Verantwortlichkeit in Zusammenhang mit dem Wettbewerb frei.
9. Beim Ausfüllen des Anmeldeformulars für die Teilnahme an der jeweiligenVerlosung werden die Teilnehmer aufgefordert, gewisse Personendaten in die Schweiz zu übermitteln (Anrede, Vorname, Nachname, Wohnsitzland, E-Mail-Adresse). Diese Personendaten werden in der Schweiz gespeichert und zum Zweck der Teilnahme am jeweiligen Wettbewerb sowie der Durchführung des jeweiligen Wettbewerbs verwendet. Die Personendaten der Teilnehmer werden nur an Dritte weitergegeben, wenn dies zwecks Abwicklung des Wettbewerbs und der Durchführung des Gewinns notwendig ist. Schweiz Tourismus wird sicherstellen, dass die Dritten die Personendaten nur so bearbeiten, wie dies auch Schweiz Tourismus erlaubt wäre. Bei Fragen zur Bearbeitung von Personendaten können sich die Teilnehmenden an Schweiz Tourismus wenden (dataprivacy(at)myswitzerland.com).
10. Vorausgesetzt, dass die Teilnehmenden bei der Anmeldung zum Gewinnspiel hierzu separat zustimmen, ist Schweiz Tourismus berechtigt, die E-Mail-Adresse für den Versand von elektronischen Newslettern zu nutzen. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden mittels Abmeldelink im jeweiligen Newsletter-E-Mail.
11. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen können von jedermann per Post sowie in Papierform bezogen werden durch entsprechende Nachfrage per Mail an web(at)myswitzerland.com einfügen. Eine Liste der Gewinner kann jeweils innert der beim jeweiligen Gewinnspiel angegebenen Frist bezogen werden durch Anfrage per Email an web(at)myswitzerland.com unter dem Betreff „Liste Gewinner Preisausschreiben“ sowie dem Titel des entsprechenden Gewinnspiel.
12. Auf die Wettbewerbe ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem konkreten Wettbewerb oder diesen Teilnahmebedingungen sind ausschliesslich die Gerichte in Zürich zuständig. Unabhängig davon bleiben die die zwingend anwendbaren Schutzvorschriften eines in Deutschland ansässigen Verbrauchers unberührt. Entsprechendes gilt für in anderen EU-Staaten ansässige Verbraucher in Bezug auf in einem solchen Staat zwingend anwendbare Schutzvorschriften.