Sport
Bergsteigen/Wandern
Die Schweizer Berge laden zu Wanderungen und Bergsteigen ein. Eine gute Ausrüstung ist erforderlich und der Wetterbericht studiert werden. Wandertipps
Wintersport
Die unzähligen Skiorte sind eine der Hauptattraktionen des Landes. Die Wintersportarten sind unter anderem Ski fahren, Schlitten fahren, Langlauf, Eislaufen, Curling etc. Wintersportausrüstungen können direkt im Wintersportgebiet gemietet werden. Wintersport
Fahrräder und Mountainbike
In der Schweiz gibt es unzählige Radwege und Mountaunbikerouten. Fahrräder und Mountainbike
Grundsätzlich ist der Fahrrad-Selbstverlad in allen Zügen zugelassen. Gesperrte Züge sind im Fahrplanfeld und auf den gelben Abfahrtsplakaten mit einem Symbol gekennzeichnet. Auf den Bahnsteigen orientiert dich das blaue «Zugsinformationsplakat» über den Standort der Veloverlademöglichkeit. Die Fahrräder können auf den mit einem grossen Velo-Piktogramm gekennzeichneten Einstiegsplattformen der Personenwagen oder in die Gepäckwagen eingeladen werden, sofern Platz vorhanden ist.
Das Angebot «Mietvelo am Bahnhof» ist die optimale Alternative zum Transport des eigenen Velos. An rund 100 Bahnhöfen der SBB und der Privatbahnen in der ganzen Schweiz können verschiedene Velotypen (Countrybike, MTB und Kindervelo) in erstklassiger Qualität gemietet werden.
Fischen
In der Schweiz gibt es viele Flüsse und Seen, welche zum Fischen einladen. Die Regeln zur Fischerei variieren je nach Kanton. Informiere dich beim entsprechenden Tourismusbüro oder Gemeindeamt.
Wassersport
Auf vielen Schweizer Seen gibt es Wassersportmöglichkeiten. Vor allem der Vierwaldstättersee, der Neuenburgersee, der Bodensee, der Genfersee und die Tessiner Seen bieten dem Feriengast für den Bootsport viel Abwechslung. Wassersport
Touristen können ihre Sportboote (Motor- und Segelboote) ohne besondere Zollformalitäten gebührenfrei in die Schweiz einführen, vorausgesetzt, dass diese im Herkunftsland bereits registriert sind und spätestens innerhalb von einem Monat wieder ausgeführt werden. Weitere Informationen: www.bazg.admin.ch
Die erforderliche Verkehrsbewilligung für Sportboote wird durch die kantonale Behörde (in der Regel das kantonale Strassen- und Schifffahrtsamt) erteilt.
Nicht motorisierte Boote und Badegeräte (z.B. Kajaks) unter 2,5 m Länge sind nicht bewilligungspflichtig. Sie dürfen sich jedoch nur in der Uferzone von 150 m aufhalten (Ausnahme: Surfbretter und Rennruderboote). Auf den Schweizer Seen darf in einer Uferzone von 300 m nicht schneller als mit 10 km/h gefahren werden.
Ein Führerschein ist erforderlich, wenn die Antriebsleistung von Motorbooten 6 kW übersteigt oder die Segelfäche von Segelschiffe mehr als 15 m2 beträgt. Auf dem Bodensee wird ein Führerschein schon ab 4,4 kW Antriebsleistung resp. 12 m2 Segelfläche verlangt.
Weitere Sportarten
Weitere Sportarten wie Tennis, Golf aber auch Squash, Badminton, Drachenfliegen und Paragleiten sind ebenfalls möglich.