Einleitung

Die Französische Revolution und die darauf folgenden Napoleonischen Kriege änderten das Gesicht Europas. Für die Schweiz bedeutete Napoleons Einmarsch einen historischen Wendepunkt.

Frankreich und die Schweiz pflegten bereits seit dem 16. Jhd. eine enge Beziehung. Viele Schweizer Kantone entsandten regelmässig Söldner in die Dienste des französischen Königs. Beim Sturm auf die Tuilerien im August 1792 starben viele Schweizer Gardisten beim Versuch, die aufgebrachte Menge am Eindringen in den Palast zu hindern. Das Massaker löste in der Schweiz grosse Bestürzung aus. Zu Ehren der gefallenen Schweizer Gardisten wurde in Luzern eine Denkstätte errichtet (Löwendenkmal). Die Schweiz war jedoch nicht nur durch Soldaten in Frankreich vertreten. Das kulturelle Zentrum Paris lockte auch viele Zivilisten, die schliesslich vom revolutionären Gedankengut beeinflusst wurden. Der bekannteste Schweizer Revolutionär in Frankreich war der Neuenburger Jean-Paul Marat (1743-1793), der seit 1777 in Paris lebte. Er gründete die revolutionäre Zeitung "L’Ami du peuple" (der Volksfreund) und war ein Mitglied des Pariser Nationalkonvents, der 1793 die Hinrichtung des Königs beschloss. Marat wurde im Juli 1793 ermordet.
"Es kamen verschiedene Personen und sagten, dass schon viele Leute auf dem Platz vor den Tuilerien versammelt seien. (…) Bald darauf kam die Nachricht, dass die Schweizer auf den Pöbel Feuer gegeben hätten und dass der Kampf angefangen habe.(...).Die Frauen im Hause waren unsere Boten. Sie brachten uns die Neuigkeiten.(…) Eine Frau berichtete, das Königsschloss sei in Flammen.(…) Nun kommt meine Frau von der Markthalle zurück und erzählt, dass man die zerstückelten Körper der Schweizer in den Strassen herumschleppe. Jedesmal, wenn man mit einem Stück von einem ermordeten Schweizer Gardisten vorbeiging, hörte ich rufen und schreien: „Hoho, bravo, bravo!“." Aus einem Brief, den der Schweizer Offiziers J.B.Good am 3. September 1792 an seine Brüder und Schwestern sandte.

Die französische Besetzung

Die Grundidee der Französischen Revolution, die für Freiheit, Brüderlichkeit und Gleichheit plädierte, wurde in vielen (unterdrückten) Gebieten der Schweiz enthusiastisch aufgenommen. In den frühen 1790-er Jahren kam es denn auch zu verschiedenen Protesten gegen die Machteliten.
Vor 1797 hatte die Französische Revolution jedoch keine ernsthaften Auswirkungen auf die Schweiz. Die Franzosen annektierten die Schweiz zunächst vorsichtig: 1793 besetzten sie einige Grenzgebiete, die zum Bistum Basel gehörten. 1797 schloss Napoleon das Bündner Untertanengebiet Veltlin der soeben gegründeten Cisalpinen Republik (heute gehört dieses Gebiet zu Norditalien) an.
Im Januar 1798 bat der Verwalter der Waadt, Frédéric César de la Harpe, Frankreich um Unterstützung bei der Vertreibung der Berner Machthaber aus ihrem Gebiet. So hatte Frankreich einen Vorwand, um in Eidgenössisches Territorium einzudringen. Bern war der einzige Kanton, der den Franzosen bewaffneten Widerstand leistete. Nach anfänglichen Erfolgen wurden die Berner Truppen jedoch im März 1798 in der Schlacht im Grauholz geschlagen. Mit der Niederlage Berns war denn auch das Ende der alten Eidgenossenschaft besiegelt.

Die Helvetische Republik

Die Franzosen beseitigten alle bestehenden Regierungen und Verfassungen und restrukturierten das ganze Gebiet vollständig neu.


Mit Hilfe der französischen Besatzer schrieben Schweizer Revolutionäre eine neue Verfassung für die zentralistische Helvetische Republik, die im April 1798 in Kraft trat. Die Kantone (bisher selbständige Staaten) wurden zu Verwaltungseinheiten degradiert und nach dem Vorbild der französischen Départements neu eingeteilt. Während der «Helvetik» wurden die Kantone Léman, Oberland, Aargau, Waldstätte, Säntis, Linth, Thurgau, Bellinzona, Lugano, Rhätien, Baden und Fricktal neu geschaffen. Genf, Mülhausen und der Jura mit Biel kamen zu Frankreich; Neuenburg blieb preussisch, stand aber in keiner Verbindung mehr mit der Schweiz. Hauptstadt des Einheitsstaates war vorerst Aarau.
Der Unterschied zwischen Kantonen, Untertanengebieten und gemeinen Herrschaften wurde abgeschafft. Die Eidgenössische Tagsatzung wurde durch ein Zweikammer-Parlament mit indirekt gewählten Abgeordneten ersetzt und als Regierung amtete ein fünfköpfiges Direktorium.
Obwohl die Regierung in Schweizer Hand war, musste das Land einige Massnahmen der Franzosen akzeptieren, auf die man in der Schweiz lieber verzichtet hätte. Dazu gehörte die Verpflichtung, die französischen Soldaten zu beherbergen und mit Nahrungsmitteln zu versorgen sowie ihnen zu erlauben, die Schweiz als Transitland zu nutzen.
Die Schweiz war ausserdem gezwungen, ihre Neutralität zu Gunsten eines Bündnisses mit Frankreich aufzugeben.
Die Helvetische Republik folgte dem Modell der Aufklärer des 18. Jahrhunderts. Die Aufklärer wehrten sich gegen das autokratische System, in dem alle Macht in den Händen einiger weniger Herrscher lag. Die neue Republik gründete auf der Gewaltentrennung:

· Legislative (Parlament)
· Exekutive (Regierung)
· Judikative (für die Auslegung der Gesetze zuständig)

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