Einleitung

Im 17. Jahrhundert bestand die Eidgenossenschaft aus verschiedenen Territorien, deren Einwohner/-innen je nach Ort, an dem sie lebten, sehr unterschiedliche Freiheiten genossen.

Aber auch unter den Kantonen gab es grosse Unterschiede. Die Rechte der Einwohner/-innen waren eng mit ihrem Status und der politischen Struktur des Kantons verknüpft.
Die sechs Landkantone führten regelmässig so genannte Landsgemeinden durch, an denen die männlichen Einwohner über die wichtigen Geschäfte des Kantons entscheiden konnten. Nicht alle Gemeinden hatten jedoch das Recht, an der Landsgemeinde teilzunehmen. Ausserdem teilte ein Kreis von einflussreichen Familien die Macht in den wichtigsten Ämtern unter sich auf.
Die Regierung in einigen Stadtkantonen wie Zürich, Basel und Schaffhausen lag vorwiegend in den Händen der Zünfte. Um einer Zunft beizutreten musste man sehr strenge Kriterien erfüllen, was u.a. bedeutete, dass Einwohner aus den ländlichen Gebieten dieser Kantone keine Chance hatten, politischen Einfluss auszuüben.
Andere Städte wie Bern, Luzern, Freiburg und Solothurn wurden von Adligen verwaltet. Dies bedeutete, dass einige wenige Familien in der Hauptstadt regierten und die gewöhnlichen Bürger/-innen nichts zu sagen hatten. In Bern wurden die Regierenden "Gnädige Herren" genannt.
Die so genannten "Gemeinen Herrschaften" wurden von Vögten regiert. Diese Vögte wurden abwechslungsweise von den verschiedenen Kantonen abgesandt. Da die katholischen Kantone in der Mehrzahl waren, wurden mehr katholische als protestantische Vögte ernannt, was nicht nur zu Spannungen zwischen protestantischen Einwohner/-innen und katholischen Vögten sondern auch zwischen den Kantonen führte.
Etwas besser war die Situation in den Untertanengebieten wie der von Bern regierten Waadt: die Berner Vögte regierten gemeinsam mit lokalen Abgeordneten.
Das gemeinsame Organ, an dem Vertreter aus allen Kantonen teilnahmen, war die Tagsatzung. Diese hatte jedoch keine verbindliche Macht.

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