Wer im Strassenverkehr unterwegs ist, muss eine Vielzahl Regeln beachten. Zum Beispiel sind Tempo- und Alkohollimiten einzuhalten, Parkverbote zu beachten und Kinder in Kindersitzen zu sichern. Wer gegen die Regeln verstösst, wird gebüsst.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung: Die Geschwindigkeitsbegrenzung, sofern nicht anders angegeben, beträgt innerhalb von Ortschaften 50 km/h, ausserhalb von Ortschaften 80 km/h und auf der Autobahn 120 km/h.
  • Autobahnvignette: Die Benützung der Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) mit Motorfahrzeugen wird in der Schweiz mit der Vignette bezahlt. Autobahnen werden auf der Grand Tour nur befahren, wenn verkehrs- und routentechnisch sinnvoll. Eine Autobahnvignette wird für PKW's benötigt.
  • Vorfahrt und Kreisverkehr: Bei Rechts-Vor-Links-Kreuzungen haben Schienenfahrzeuge immer Vorrang. Wenn nicht anders ausgeschildert hat der Verkehr im Kreisverkehr Vorfahrt.
  • Alkohol am Steuer: Wer in der Schweiz mit einem Blutalkoholwert von über 0,5 Promille ein Motorfahrzeug fährt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen.
  • Lichtpflicht: Seit dem 01. Januar 2014 ist es Pflicht auch am Tag mit Licht zu fahren. Wer über ein Tagfahrlicht verfügt, kann dieses dafür einschalten, alle anderen müssen mit Abblendlicht fahren. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Ordnungsbusse bestraft.
  • Führerausweis: Ausländerinnen und Ausländer dürfen in der Schweiz während eines Jahres Motorfahrzeuge führen, wenn sie das verlangte Mindestalter (18 Jahre) erreicht haben und einen gültigen nationalen oder internationalen Führerausweis besitzen.
    Internationaler Führerausweis
Detaillierte Informationen zu den Verkehrsregeln Strassenverkehrssicherheit